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MITGLIEDSCHAFT


Mitgliedsbeiträge im SV Linsburg seit dem 01.01.02

(Beitragsbefreit sind Schiedsrichter sowie Übungsleiter mit gültiger Lizenz, die eine Mannschaft betreuen, und Ehrenmitglieder).

 

   Jährlich  Monatlich  
 Kinder und Jugendliche  19,00  1,58  
 Passive Mitglieder  19,00  1,58  
 Aktive Mitglieder  67,00  5,58  
 Familienbeitrag  98,00  8,17  
 Aktive Auszubildende/Studenten  31,00  2,58  

 

Auszug aus der Satzung


§ 8, Mitgliedschaft

1.) Die Mitgliedschaft im SVL können erwerben:

a) Personen ab dem 18. Lebensjahr als Mitglieder mit Stimmrecht,
b) Personen unter 18 Jahre als Mitglieder ohne Stimmrecht.

2.) Bewerber haben eine Beitrittserklärung zu unterschreiben, in der sie die Bestimmungen dieser Satzung anerkennen. Bei noch nicht geschäftsfähigen Personen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

3.) Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand.

4 ) Die Mitgliedschaft gilt mindestens bis zum Jahresende.

§ 11 Erlöschen der Mitgliedschaft

1.) Die Mitgliedschaft erlischt:

a) durch Kündigung unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor dem Jahresende,
b) durch Ausschluss aus dem SVL aufgrund eines Beschlusses des Vorstandes gemäß § 12 dieser Satzung,
c) durch Tod.

2.) Durch das Erlöschen der Mitgliedschaft bleiben die aufgrund der bisherigen Mitgliedschaft entstandenen Verbindlichkeiten gegenüber dem SVL bestehen. (Ausnahme 1. Ziffer c).   

§ 14 Rechte und Pflichten

1.) Die Mitglieder sind insbesondere berechtigt:

a) die dem Verein zur Verfügung stehenden Übungsstätten und Geräte den im § 2 genannten Zweck zu benutzen,
b) an allen Veranstaltungen und Wettkämpfen des SVL teilzunehmen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.

2.) Die stimmberechtigten Mitglieder sind berechtigt, ,Anträge zu stellen und durch Ausübung des Stimmrechtes an den Beschlussfassungen der Mitgliederversammlungen teilzunehmen.

3.) Die Mitglieder sind insbesondere verpflichtet:

a) die Satzung, die Beschlüsse und Ordnungen des SVL sowie die der unter § 4 dieser Satzung genannten Organisationen zu befolgen,
b) nicht gegen die Interessen des SVL zu handeln,
c) bei allen Veranstaltungen nach Kräften mitzuarbeiten.
   
   
Die Satzung des SV Linsburg   

... befindet sich hier. Dort finden Sie weitere Informationen zur Mitgliedschaft.

Den Antrag auf Aufnahme als Mitglied

... können Sie als PDF-Datei hier herunterladen: SVL-Aufnahmeantrag.pdf