DIE VEREINSSATZUNG
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V. Schlussbestimmungen
§23 Satzungsänderung und Vereinsauflösung
1.) Eine Änderung dieser Satzung beschließt die Jahreshauptversammlung mit 3/4 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
2.) Der SVL kann durch Beschluss in zwei binnen Monatsfrist aufeinander folgenden Mitgliederversammlungen aufgelöst werden. Zu diesem Beschluss ist die jeweilige 3/4 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
3.) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins der Gemeinde Linsburg zu. Das Vermögen ist unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Sports in der Gemeinde Linsburg zu verwenden.
4.) Beschlüsse gemäß Abs. 1 und 2 können nur gefasst werden, wenn sie auf der Tagesordnung der Einladung stehen.
§24 Vereinsvermögen
1.) Überschüsse der Vereinskasse sowie alle vorhandenen Vermögenswerte sind Eigentum des SVL. Ausgeschiedenen Mitgliedern steht ein Anspruch hierauf nicht zu.
2.) Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§25 Ausgaben
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden.
§26 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde durch die Jahreshauptversammlung am 20. Januar 1979 verabschiedet. Sie tritt am 20. Januar 1979 in Kraft.
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1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Schriftwart Kassenwart
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Satzung des SV Linsburg von 1920 e.V.PDF 226.22 KB 02.12.2007 11:36
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